Deadly War Machines
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Satzung des Clans




Vorwort

Diese Regelungen, in Form der Satzung des Clans (SdC), wurden erstellt, um den Clan sowie die Clanmitglieder zu schützen und um sicher zu stellen, dass wir auch weiterhin einen guten Ruf behalten. Unser Ziel liegt darin das Spiel sauber zuhalten und anderen mit Respekt gegenübertreten. Wenn dieses Ziel vorliegt, werden auch unsere Gegner und Mitspieler eben genanntes mit uns tun. Der Spaß am Spiel im Team steht stets im Vordergrund. Die nachfolgenden Regelungen sind einfach einzuhalten und von allen Clanmitgliedern zu beachten und respektieren!

§ 1 Name des Clans

Der Clan trägt den Namen Deadly War Machines.

§ 2 Clantag

I Das Clantag, welches von jedem Mitglied zu tragen ist, lautet [DWM].

II Ehrenmitglieder, auch wenn sie nicht dem Clan angehören, besitzen das Recht [DWM] zu tragen.

III Trailmitglieder haben entsprechend zur Kennzeichnung ihres Trailstatus und ihrer Probezeit [DWMt] zu tragen.

IV Das Tragen von Clantags eines Zweit-, Drittclans, …, ist nicht gestattet und führt zu einem sofortigen Ausschluss.

§ 3 Clanleitung

I Der Clan wird von der Clanleitung in Absprache mit den Mitgliedern grundsätzlich demokratisch geführt. In einer Pattsituation entscheidet die Clanleitung zum Wohle Aller.

lI Die Clanleitung bilden zwei Leader, welche NachbarsSohn und Bloody_Rabbit, sowie zwei Coleader, welche maeschaf, Genis1991 sind. Maeschaf ist intern als Leader zu betrachten. Er besitz die gleichen Rechte wie die Leader.

III Jedem Mitglied steht es offen eine Abstimmung oder Umfrage einzuleiten, um eine Entscheidung zu bewirken.

§ 4 Clanmitglied

Clanmitglied ist jeder, der berechtigt ist das Clantag zu tragen. Dabei ist es irrelevant ob es sich um einen Leader, Coleader, ein Voll-, Trail- oder Ehrenmitglied handelt.

§ 5 Verständnis

Wir spielen aus Spaß am Spiel. Jeder, der das nicht versteht, sollte aus dem Clan austreten.

§ 6 Verhalten der Clanmitglieder

I Aufgabe eines jeden Clanmitgliedes ist es, den Clan positiv nach außen zu repräsentieren und auf das Ansehen dessen Acht zu geben.

II Jedes Clanmitglied hat sich aktiv am Clanleben zu beteiligen. Das bedeutet, dass die Homepage besucht und Funktionen, wie zum Beispiel das Forum und der Eventplan genutzt werden. Allen voran steht der Login.

III Längere Zeiten der Abwesenheit sind bei der Clanleitung bekannt zugeben.

IV Sofern aktiv, sollte nach Möglichkeit der claninterne Server genutzt werden. Dabei ist die Aktivierung des Headsets Pflicht, damit ein geordnetes Teamplay erfolgen kann.

V Claninterne Daten und Angelegenheiten jeglicher Art werden nicht an Außenstehende weitergeben.

VI Diskrepanzen, Streit oder Meinungsverschiedenheiten werden grundsätzlich im Clan besprochen und gelöst. Bei schwerwiegenden Problemen kann sich an die Leader gewand werden.

VII Wir kämpfen Seite an Seite, d.h. wir spielen in einem Team mit- und nicht gegeneinander. Sollte ein Clanmitglied im gegnerischen Team sein, soll es so bald als möglich das Team wechseln. Ausnahmen stellen Trainings oder ähnliches dar.

VIII Sollte ein Clanmitglied das Team auch trotz mehrer Aufforderungen nicht wechseln, muss es mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Diese können auch einen Ausschluss aus dem Clan bedeuten.

§ 7 Verhalten während Trainings, Clanwars oder Besprechungen

I Die Clanleitung gibt die Taktik vor und führt das Team.

II In der Zeit, in der die Clanleitung spricht, haben alle anderen still zu sein.

III Jeder bekommt, entsprechend seinen Fähigkeiten Aufgaben zugeteilt, die er zu erfüllen hat.

IV Bei Besprechungen ist der Sprecher anzusehen. Jegliche andere Aktivitäten, wie C4-Sprengungen oder Ballerein sind untersagt.

V Die Clanleitung teilt Captains ein, welche als Squadleader fungieren. Den Anweisungen der Captains ist Folge zu leisten.

§ 8 WhatsApp-Gruppe / Verhalten

I Als Gruppenadministrator ist stets ein Mitglied der Clanleitung einzusetzen, konkreter maeschaf.

II Sollte der Gruppenadministrator den Clan oder die Clanleitung verlassen, hat er die Gruppe zu löschen.

III Der Gruppe kann jedes Clanmitglied beitreten, egal welchen Rang es hat. Nähere Informationen sind links im Main Menu unter [DWM] WhatsApp-Gruppe zu finden.

IV Das Verbreiten von rassistichen, pornographischen oder sonstigen jugendgefährdeten Schriften, Bildern oder Videos in der Gruppe ist strengstens untersagt.

V Bei Zuwiderhandlungen des Abs. IV wird die Clanleitung disziplinarische Maßnahmen einleiten.

§ 9 Clantraining und Clanwars

I Termine für Clantrainings und -wars werden im Eventplaner bekannt gegeben.

II Termine für Clantrainings sind grundsätzlich feste Termine. Sie können entfallen oder verschoben werden, sollte ein Clanwar auf den selben Tag fallen.

III Die Organisation der Clanwars und das Finden entsprechender Gegner ist Aufgabe der Clanleitung. Sollte einem Mitglied ein entsprechender Gegner bekannt sein, soll dieses der Clanleitung bekannt geben, damit sich diese um die Organisation kümmern kann.

IV Anmeldungen für Clanwars sind im Eventplaner anzugeben. Dabei können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die rechtzeitg geschehen. Rechtzeitig heißt spätestens drei Tage vor dem Clanwar.

§ 10 Aufnahme eines Trailmitgliedes

I Jeder, der sich bewirbt, kann dem Clan beitreten.

II Über die Annahme von Bewerbungen und somit über die Entstehung einer Trailmitgliedschaft entscheidet die Clanleitung. Ein funktionierendes Headset ist hierbei Grundvoraussetzung.

III Die Probe- bzw. Trailzeit beträgt bis zu zwei Wochen.

IV Bewerber, die sich bereits im Kampf an unserer Seite bewährt haben, werden bevorzugt.

§ 11 Aufnahme eines Vollmitgliedes

I Die Aufnahme als Vollmitglied geschieht nach erfolgreicher Absolvierung der Probezeit.

II Die Dauer der Testphase eines neuen Vollmitgliedes wird als Einzelfall entschieden. Verantwortlich hierfür sind die Leader, sowie Coleader des Clans.

§ 12 Ernennung eines Ehrenmitgliedes

I Ein Mitglied, welches auf Grund besonderer Leistungen zugunsten des Clans beigetragen hat, kann durch die Clanleitung zum Ehrenmitglied ernannt werden.

II Der Status des Ehrenmitgliedes ist grundsätzlich nicht widerrufbar.

III Die Anzahl der Ehrenmitglieder hat keine Beschränkung.

§ 13 Ausschluss aus dem Clan

I Verstößt ein Clanmitglied in grober Art und Weise gegen die Satzung des Clans, kann es aus diesem ausgeschlossen werden.

II Jedem Ausschluss geht eine einmalige Abmahnung durch die Clanleitung voraus. Diese soll dem Betroffenen die Möglichkeit geben, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.

III Eine Ausnahme zu § 13 II SdC stellt die Nutzung von Cheats, ähnlichen Hilfsmitteln oder ein Verstoß gegen § 6 V SdC dar. Bei nachweisbarer Nutzung oder Verstoß eben genannter erfolgt ein sofortiger Ausschluss.

IV Clanmitglieder, welche sich durch ständiges kindisches oder unreifes Verhalten als nicht geeignet für den Clan erweisen, können nach einer einmaligen Abmahnung, durch die Clanleitung, aus dem Clan ausgeschlossen werden. Zwischen der Abmahnung und dem Ausschluss muss mindestens eine Woche vergehen.

V Sollte ein Clanmitglied erneut i.S.d. § 13 IV Satz 1 SdC auffallen, kann ein sofortiger Ausschluss aus dem Clan erfolgen.

§ 14 Inaktivität

I Jedes Clanmitglied kann bei der Clanleitung die dauernde Inaktivität eines Mitgliedes anzeigen. Die Clanleitung hat in diesem Falle das alleinige Recht über das weitere Vorgehen, bezogen auf das inaktive Mitglied, zu entscheiden.

II Mitglieder, welche eine Inaktivität von drei Tagen erreichen werden grundsätzlich aus dem Clan ausgeschlossen. Es liegt im Ermessen der Clanleitung anstatt dem Auschschluss nach Satz 1 eine Degradierung zum Trailmitglied vorzunehmen. Degradierte Mitglieder müssen dem zu Folge wieder eine Probezeit absolvieren. Die Testphase entfällt in diesem Falle.

III Sollte das Mitglied nach der, durch die Degradierung entstandenen, Probezeit immernoch inaktiv sein, erfolg ein Ausschluss gemäß § 11 II SdC aus dem Clan. Hierbei ist die Degradierung als Abmahnung zu verstehen.

§ 15 Austritt

Jedes Mitglied kann den Clan auf eigenen Wunsch jederzeit verlassen. Jedoch wäre eine Begründung für den Austritt an die Clanleitung wünschenswert.

§ 16 Zusagen

I An Zusagen oder Anmeldungen für Clanevents, sollte festgehalten werden.

II Sollten persönliche Dinge eintreten, kann die Zusage oder Anmeldung kurzfristig widerrufen werden. Es wäre wünschenswert, den Grund hierfür anzugeben.

§ 17 Abstimmungen oder Umfragen

I Abstimmungen oder Umfragen, haben über das Forum zu erfolgen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass nur Clanmitglieder daran Teilnehmen und das Ergebnis nicht verfälscht wird.

II Bei Abstimmungen oder Umfragen die wichtige Elemente des Clans betreffen, sind Ergebnisse nur anzuerkennen, wenn an dieser mehr als die Hälfte der Mitglieder des Clans teilgenommen und sich mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf ein Ergebnis vereinen.

III Bei allen anderen Abstimmungen oder Umfragen, sind Ergebnisse anzuerkennen, wenn an dieser mindestens die Hälfte der Mitglieder des Clans teilgenommen haben. Als Ergebnis ist dieses anzuerkennen, welches die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

§ 18 politische Ansichten

Der Clan distanziert sich, ohne Ausnahmen, von nationalsozialistischen und oder rassistischen Äußerungen, Meinungen und Gedankengut.

§ 19 Verhalten auf dem Clanserver

I Der Serveradministrator darf seine Rechte nicht willkürlich ausüben. Der Serveradministrator hat sich zu erkennen geben.

II Das kicken oder verschieben von Spielern um ein Fahrzeug zu bekommen, ist untersagt.

III Der Serveradministrator ist jedoch berechtigt Spieler zu kicken oder zu verschieben, um Platz für Clanmitglieder oder Mitglieder aus dem Partnerclan zu schaffen.

IV Spieler, die die Serverregeln nicht einhalten können nach Ermessen vor dem Kick ermahnt werden. Sollten diese den Server erneut betreten, liegt es ebenfalls im Ermessen, dem Spieler noch eine Chance zugeben oder diesen zu verbannen.

V Die Serverregeln gelten auch für Mitglieder des Clans.

VI Bei anhaltenden Beschwerden über das Verhalten der Serveradministratoren wird die Clanleitung die Adminrechte auf ein Minimum reduzieren.

§ 20 Schlussbestimmungen

Diese Regelungen der Satzung des Clans gelten beim Eintritt in den Clan oder bei der Bewerbung für den Clan als akzeptiert.

Schlussworte

Die Regelungen der Satzung des Clans sind nicht dazu da, um gebrochen zu werden!

Die Änderung der Satzung des Clans tritt sofort mit Bekanntgabe in Kraft. Sie gilt als bekannt gegeben, wenn die Mitglieder die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben.

Die Clanleitung

Stand 01. April 2014




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