Funrider














Clan Regeln


Satzung des Clans Funrider

Punkt 1

PSN ID: Tarlesa (Gründer), Bee-Man689 (Admin), Berndol81 (Admin),TheBetzi (Admin)

Der Clan führt den Namen "Funrider [FUN]" und ist eine über Bungie gegründete Interessengemeinschaft. Der Clan Funrider erstreckt seine Tätigkeit auf der Playstation 4 Plattform und des Playstation Networks. Die oben genannten Admins vertreten nach innen und nach außen die Interessen des Clans, sind Ansprechpartner und ausführendes Organ in endgültigen Entscheidungen und Stimmen gemeinsam über jede Handlung ab.

Punkt 2 Zweck des Clans

a) Spontane Spiele können durchgeführt werden, zusätzlich kann man sich geplanten Events jeglicher Art anschließen. Dies kann sich über einen großen Bereich ausweiten und erfordert nicht allein das Spielen von ´Bungiespielen`. Vor allem wird Zusammenarbeit, Zusammenhalt, Spaß am Spiel, Geduld und bei eventuellen Problemen direkte konstruktive Kritik und Kommunikation auf gleicher Augenhöhe angestrebt. b) außerdem sollte es jedem ein Anliegen sein steht´s respektvoll miteinander umzugehen, d.h.: – keine Beleidigungen – einhalten von Absprachen, bzw. rechtzeitige Absagen. Bei nicht Absagen steht es der Gruppe frei, nach 10 min. über dem vereinbarten Zeitpunkt, sich einen Ersatz zu suchen, ohne die Meldepflicht an dritte, oder dadurch ausgeschlossene. – Nach Absprache bei Verspätungen ist eine Verzögerung von 30 min. zu gewähren. c ) - Events werden nur von Managern in unsere Interne PSN Eventgruppe eingetragen. - Da die Events frühzeitig bekannt gegeben werden,hat jeder genug Zeit sich diese ( In unserer Internen PSN Eventgruppe ) anzuschauen.Es wird nicht daran erinnert,wann welches Event stattfindet.Wenn 4 Stunden vor dem Event-Start die Gruppe nicht voll ist,wird das Event in unserer Community bzw.nach Ermessen des Event-Leiters auch in Facebook,öffentlichen Communitys ect. ausgeschrieben. - Wer keine Zeit für das Event hat ( trotz vorheriger Anmeldung ), meldet sich der Fairness halber bitte frühzeitig beim Event-Manager ab.Wenn uns auffällt,das sich jemand 3 mal nicht an diese Vereinbarung hält,wird diese Person in Zukunf auf unbestimmte Zeit nicht mehr zu unseren Events eingeladen. - Diese Regeln gelten für PVE sowie PVP Events

Ausnahmen: Eine Gruppe kann, unter der Voraussetzung von 100% der Stimmen, dieses Zeitlimit auch nach eigenem Ermessen für ein Treffen, (egal welcher Art) selbst bestimmen. Hierbei ist es untersagt andere zu übergehen. Würde eine Änderung des Zeitplans andere Spieler von einer geplanten Aktivität ausschließen, so wird eine Einhaltung der vorangegangenen Absprachen angestrebt, sofern es zu keiner Einigung untereinander kommt.

Punkt 3 Mitgliedschaften

a) Ordentliche Mitglieder des Clans Funrider können alle Personen werden (auch Ehefrauen/Ehemänner oder Freundinnen/Freunde, sofern der Ehemann/die Ehefrau oder der Freund/die Freundin). Es wird eine gewisse geistige Reife und ein respektvoller Umgang vorausgesetzt. Bei Mitgliedschaftsanfragen werden sich die Admins beraten und zum Antragsteller Kontakt aufnehmen für eine Gegenseitige Vorstellung, diese sich wie folgt gestaltet: b) Der Bewerber wird in einer Party von einem Admin kontaktiert und über den Ablauf des Bewerbungsprozesses informiert. Nach Zustimmung vom Bewerber wird dieser für eine Woche in die Claninterne WhatsApp Gruppe eingefügt, um aktiv an Planungen, Events, Gesprächen teilnehmen zu können. c) Über die Aufnahme entscheidet anschließend der Adminbereich, mindestens 3 Zustimmungen sind hierfür erforderlich. Dies kann einige Tage dauern. Mit Beitrittsanfrage und Bestätigung des Antragstellers erkennt das neue Mitglied die vorliegende Clansatzung an. b) Außerordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die die Ziele des Clans Funrider fördern wollen, ohne aber an Rechten und Pflichten teilhaftig zu werden. Jedes Mitglied darf neue Mitglieder empfehlen.

Punkt 4 Beendigung der Mitgliedschaft

a) Abmahnung: Bei Verstößen dieser Regelungen, haben die Admins mit Absprache des Gründers das Recht sich zu beraten und unter der Gegebenheit vorangegangener Belehrung und mind. Zwei Zustimmungen des Clanvorstandes, eine Abmahnung aussprechen. Maximal sind drei Abmahnungen auszusprechen, bis ein Ausschluss aus dem Clan ausgesprochen werden kann. (Siehe Punkt 5 c) b) freiwilliger Austritt: Es wird eine ordentliche Verabschiedung vorausgesetzt. Um Fairness und stetige Beibehaltung bzw. Verbesserung des Clanklimas zu gewährleisten. Und vor allem gehört es zum guten Ton sich beim gehen die Hände zu reichen. c) Ausschluss oder Streichung: Der Ausschluss kann nur durch den gesamten Clanvorstand und bei Vorliegen von 3/4 Mehrheit ausgesprochen werden und erfolgt bei unehrenhaften oder anderen schuldhaften Handlungen die geeignet sind, das Ansehen des Clans zu gefährden oder die gegen dessen Interessen gerichtet sind. Der vollzogene Ausschluss muss den Betroffenen mitgeteilt werden. Eine Berufung gegen einen Ausschluss oder eine Streichung ist dem Clanvorstand einzureichen. Auch hier wird konstruktive Kommunikation angestrebt und zur Klärung erforderliche Maßnahmen ergriffen. c²) fristloser Ausschluss Ein fristloser Ausschluss erfolgt, wenn Claninterne Informationen nach außen getragen werden. Das Recht eines Fristlosen Ausschlusses ist ebenfalls gegeben, wenn ein grob Sittenwidriges Verhalten erkannt wird, z.B.: - Sexuelle Belästigung - Den Clan kurzfristig für andere Tätigkeiten z.b. Osiris zu wechseln / verlassen - Grob verbale Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Mitgliedes – Abwerben von Mitgliedern in andere/eigene Clans ohne Absprache mit dem Leader, bzw. Verbreitung von Unwahrheiten und dadurch entstehende Unruhen In allen Fällen haben der Gründer und die Admins das Recht, je nach Schwere des Verstoßes, über das Aussprechen eines fristlosen Ausschlusses mit 3/4 Mehrheit abzustimmen.

Punkt 5 Vertretung nach außen

Der Clan wird vom allein vertretungsberechtigten Gründer vertreten. Seine Vertreter sind die Admins, die nach Absprache mit dem Gründer Entscheidungen treffen dürfen.

Punkt 6 Auflösung

Die Auflösung des Clans kann nur mit ¾ Mehrheit der anwesenden stimmberechtigte Mitglieder während einer öffentlichen Abstimmung erfolgen, zu der die Mitglieder mindestens drei Wochen vorher unter Angabe des Tagesordnungspunktes “Vereinsauflösung” schriftlich einzuladen sind. Fehlende Stimmen werden als Zustimmung einer Clanauflösung gewertet. In dem Fall hat der Gründer die Möglichkeit seinen Clan weiter zu geben a) an einen Admin seiner Wahl. Der dazu verpflichtet ist sich mindestens einen Admin seiner Wahl bei Seite zu stellen. b) an einen von den Clanmitgliedern bestimmten neuen und endgültigen Gründer. Der dazu verpflichtet ist sich mindestens einen Admin seiner Wahl bei Seite zu stellen.

Punkt 7 Satzungserrichtung

Die vorliegende Satzung wurde von dem Gründer und den Admins errichtet, befürwortet und wird einmal im Jahr, des Monats Dezember, auf Notwendigkeit aller Maßstäbe und Regelungen überprüft.




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