Sonys Änderungen der Nutzerbedingungen sind vor allem für Personen ärgerlich, die entweder mehrere PS3 in Betrieb haben oder sich ihre PS3 mit anderen teilen - also für Händler und Familien. Cynamite fasst euch noch mal die wichtigsten Änderungen zusammen:
Um ins PlayStationNetwork zu kommen muss ein Master-Account bestehen, der nur von einem mindestens 18-Jährigen erstellt werden kann. Ein Master- darf höchstens 6 Sub-Accounts besitzen. Die Sub-Accounts sind kein eigenes Konto, sondern bekommen ihr Geld für kostenpflichtige Inhalte vom Master-Konto zugeteilt. Das führt dazu, dass Eltern für ihre Kinder erst einen Account anlegen müssen. Falls sie mehr als sechs spielende Kinder haben, müssten sie theoretisch einen neuen Account anlegen. Zudem behält sich Sony vor, jegliche Internetaktivitäten zu überwachen und aufzuzeichnen. Diese Bedingungen mögen hart klingen, aber sie dienen lediglich zur Absicherung Sonys. Letztendlich weiß man aber nicht, was mit den Daten wirklich passiert, wir gehen aber davon aus, dass sich Sony an bestehende Datenschutzgesetze hält und die Daten nicht herausgibt bzw. nur zum Zweck der Marktforschung nutzt.
Desweiteren gibt es eine Begrenzung bei den kostenpflichtigen Inhalten. Es dürfen nur drei Kopien eines bezahlten Inhalts zu einer anderen PS3 im PSN gemacht werden. Hat der Inhalt Standard-Auflösung sind nur zwei Kopien gestattet und bei hochauflösenden Inhalten ist nur noch eine Kopie erlaubt. Bei zu mietenden Inhalten verfällt der bezahlte Inhalt nach 14 Tagen, egal ob man ihn sich angeschaut hat oder nicht. Ansonsten beträgt die Zeitspanne 24 Stunden nach der ersten Ansicht.
Quelle: PlayStation.com
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